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Verkehrsunfälle · Mitfahrer

Als Mitfahrer bei einem Unfall in Italien verletzt: Schadensersatz geltend machen

Sie saßen nicht am Steuer, doch im Schriftverkehr geht es nur darum, welcher Fahrer den Unfall verursacht hat. Als verletzter Mitfahrer muss Ihr eigener Anspruch erfasst werden. Ausgangspunkt sind das Fahrzeug, in dem Sie mitgefahren sind, dessen Versicherer und die Nachweise Ihrer Verletzung.

Avv. Luca Valente · Englische Originalfassung: 14. Oktober 2026

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Die Kanzlei-, Kontakt- und Datenschutzseiten sind auf Englisch verfügbar. Die Korrespondenz erfolgt auf Englisch oder Italienisch.

Der Anspruch des Mitfahrers ist von der Reparaturakte des Fahrers zu unterscheiden

Eine vom Fahrer, der Autovermietung oder dem Taxiunternehmen genannte Schadennummer kann sich auf den Fahrzeugschaden beziehen. Fragen Sie nach, ob Sie als verletzte anspruchstellende Person erfasst sind, was die Schadennummer abdeckt und wer Ihre Forderung bearbeitet. Bewahren Sie Ihren Schriftverkehr und Ihre medizinischen Unterlagen zusammen auf.

Drei Zuordnungen klären
Sie

Der Mitfahrer

Ihr Sitzplatz im Fahrzeug, Ihre Verletzung und Ihre individuellen Schäden.

Ihr Fahrzeug

Das Fahrzeug, in dem Sie mitfuhren

Kennzeichen, Fahrer, Eigentümer oder Betreiber und Versicherer am Unfalltag.

Der Unfall

Weitere beteiligte Fahrzeuge

Kennzeichen, Versicherungsangaben und die Art der Beteiligung jedes Fahrzeugs.

Artikel 141 des italienischen Versicherungsgesetzbuchs sieht einen besonderen Anspruchsweg gegen den Versicherer des Fahrzeugs vor, in dem der Mitfahrer befördert wurde. Es gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und die Ausnahme des caso fortuito. Der italienische Kassationsgerichtshof hat klargestellt, dass das Verschulden des anderen Fahrers für sich genommen nicht unter diese Ausnahme fällt; sie betrifft Ursachen außerhalb des Straßenverkehrsgeschehens. Bis zur gesetzlichen Mindestdeckungssumme und vorbehaltlich der Regeln für mehrere Geschädigte setzt dieser Anspruchsweg keine vorherige Klärung der jeweiligen Verantwortungsanteile der Fahrer voraus. Die Vorschrift regelt außerdem den Ersatz darüber hinausgehender Schäden durch den Versicherer der verantwortlichen Person, wenn dessen Deckung die Mindestdeckungssumme übersteigt. Siehe Artikel 141 im von IVASS veröffentlichten Versicherungsgesetzbuch (PDF).

Klären Sie, wie viele Fahrzeuge beteiligt waren

Eine Unterscheidung, die den rechtlichen Anspruchsweg beeinflusst
Mindestens zwei Fahrzeuge beteiligt
Der Anspruchsweg für Mitfahrer nach Artikel 141 ist zu prüfen. Eine Berührung zwischen den Fahrzeugen ist nicht zwingend erforderlich.
Nur ein Fahrzeug beteiligt
Gehen Sie nicht davon aus, dass Artikel 141 anwendbar ist. Stattdessen ist der allgemeine Direktanspruch gegen den Versicherer der verantwortlichen Person nach Artikel 144 zu prüfen.

Die Vereinigten Senate des italienischen Kassationsgerichtshofs haben diese Unterscheidung im Urteil 35318/2022 erläutert, zusammengefasst im amtlichen Jahresbericht des Gerichts zum Zivilrecht (PDF). Ein Unfall mit nur einem Fahrzeug schließt einen möglichen Anspruch des verletzten Mitfahrers nicht aus; vielmehr muss die Anspruchsgrundlage richtig bestimmt werden.

Beispiel: Ein anderes Fahrzeug drängt das Auto ohne Berührung von der Straße ab

Das Ausbleiben eines Zusammenstoßes entscheidet für sich genommen nicht darüber, ob ein anderes Fahrzeug beteiligt war. Halten Sie den Ablauf, verlässliche Angaben zur Identifizierung sowie verfügbare Zeugen oder Aufzeichnungen fest. Die Schilderung und die zugehörigen Beweise müssen geprüft werden: Ein anderes Fahrzeug zu beschreiben ist nicht dasselbe, wie seine Beteiligung nachzuweisen.

Dies veranschaulicht die Wahl des Anspruchswegs und stellt keine Feststellung der Verantwortlichkeit dar.

Ausländische Kennzeichen oder fehlender Versicherungsschutz müssen gesondert geprüft werden

War das Fahrzeug, in dem Sie mitfuhren, oder ein anderes beteiligtes Fahrzeug im Ausland zugelassen, halten Sie Zulassungsland und Kennzeichen genau fest. Wählen Sie einen Versicherer nicht allein deshalb aus, weil Ihnen seine Marke vertraut ist, und gehen Sie nicht davon aus, dass alle grenzüberschreitenden Konstellationen demselben Verfahren folgen. Nutzen Sie den Ratgeber zum richtigen Anspruchsadressaten, um zwischen dem Versicherer, UCI und einem etwaigen Vertreter in Ihrem Wohnsitzland zu unterscheiden.

Das Fahrzeug war unversichert, oder ein anderes Fahrzeug lässt sich nicht ermitteln

Klären Sie, bei welchem Fahrzeug das Versicherungs- oder Identifizierungsproblem besteht: bei dem Fahrzeug, in dem Sie mitfuhren, bei einem anderen beteiligten Fahrzeug oder bei beiden. Diese Unterscheidung ist wichtig. Prüfen Sie vor der Einreichung den anwendbaren Anspruchsweg; der Ratgeber zum Garantiefonds erläutert dessen Fallgruppen und Grenzen. Er ersetzt nicht die Prüfung des Anspruchswegs für Mitfahrer im konkreten Unfall.

Dokumentieren Sie Ihre eigene Situation und Ihre Schäden

  • Ihre FahrtFahrzeugdaten, Sitzplatz und gegebenenfalls Buchung, Fahrkarte oder Fahrtbestätigung. Diese helfen, die Fahrt zuzuordnen; sie sind keine allgemeine Voraussetzung für jeden Mitfahrer.
  • Ihre UnfallschilderungWas Sie persönlich gesehen haben, wo Sie sich befanden und relevante Fotos oder Kontaktdaten von Zeugen.
  • Ihre BehandlungUnterlagen der Notaufnahme, Untersuchungen, Verordnungen und Nachbehandlung, auch nach Ihrer Heimkehr.
  • Ihr VermögensschadenRechnungen, Zahlungsbelege, Kosten für Hilfeleistungen und Unterlagen zu einem tatsächlichen Verdienstausfall.

Beschreiben Sie Ihre Rolle in den Unfallunterlagen zutreffend. Waren Sie Mitfahrer, bezeichnen Sie sich nicht als unbeteiligten Beobachter am Straßenrand. Lassen Sie ein bereits unterschriebenes Formular bei einem fehlerhaften Eintrag unverändert und reichen Sie eine gesonderte Erläuterung ein. Der Ratgeber zur Beweissicherung erklärt den Umgang mit unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen.

Zur Unterscheidung zwischen Verletzung, Ausgaben und Verdienstausfall lesen Sie, welche Bestandteile ein Schadensersatzanspruch umfasst. Sind Sie bereits ins Ausland zurückgekehrt, nutzen Sie den Ratgeber zur weiteren Behandlung und Begutachtung.

Halten Sie den nächsten Schritt schriftlich fest

Von den Angaben zum Mitfahrer zur eigenen Forderung
  1. BestimmenDen anwendbaren Anspruchsweg

    Fahrzeugbeteiligung, Versicherung und Ihre Rolle als anspruchstellende Person.

  2. EinreichenIhre eigenen Beweise

    Eine klare Forderung mit den erforderlichen Angaben und Zustellnachweis.

  3. PrüfenWas noch offen ist

    Weitere Behandlung, Unterlagen, ein etwaiges Angebot und die maßgeblichen Fristen.

Warten Sie nicht unbegrenzt darauf, dass sich die Fahrer über die Verantwortung einigen, bevor Sie Ihre eigene Rechtsposition prüfen. Verstehen Sie umgekehrt einen allgemeinen Hinweis auf eine 90-Tage-Frist bei Personenschäden nicht als garantierten Zahlungstermin. Der Ratgeber zu Fristen unterscheidet zwischen der Vollständigkeit der Forderung, der Antwort des Versicherers und der Wahrung des Anspruchs.

Der Fahrer sagt, der Schaden sei geregelt. Gilt das auch für meinen Anspruch?

Klären Sie, was tatsächlich vereinbart wurde, von wem und in welcher Eigenschaft. Lassen Sie sich bestätigen, ob die Vereinbarung den Fahrzeugschaden, die Verletzung des Fahrers oder Ihren eigenen Anspruch betrifft. Leiten Sie die Auswirkungen auf Ihre Rechte nicht aus einer kurzen Nachricht wie „Der Unfall ist erledigt“ ab. Haben Sie selbst unterschrieben oder jemanden bevollmächtigt, müssen die Unterlagen geprüft werden.

Prüfen Sie vor Annahme Ihres eigenen Angebots die Aufschlüsselung und den Umfang der vorgeschlagenen Abfindungserklärung.

Was in eine erste Anfrage gehört

Nennen Sie im Kontaktformular Unfalldatum und -ort, Ihr Wohnsitzland, das Fahrzeug, in dem Sie mitfuhren, die Zahl der beteiligten Fahrzeuge und die bekannten Versicherungsangaben. Erwähnen Sie eine laufende Behandlung, etwaige Angebote und bevorstehende Fristen. Warten Sie auf Hinweise, bevor Sie medizinische Unterlagen übermitteln.

Allgemeine Informationen zu Unfällen in Italien, keine Bestätigung eines bestimmten Anspruchswegs oder einer Anspruchsberechtigung. Eine Anfrage begründet kein Mandat und bedeutet nicht, dass die Wahrung einer Frist übernommen wurde.