Immobilienkauf in Italien: Steuern, Gebühren und Kaufnebenkosten
Ein Angebotspreis von 250.000 Euro sagt noch nicht, wie viel Geld Sie bis zum Kaufabschluss benötigen. Beim Immobilienkauf in Italien fallen Erwerbsteuern, Honorare und Zahlungen an, die bereits vor der Beurkundung fällig werden können. Klären Sie zuerst die steuerliche Behandlung des Verkaufs und mögliche Vergünstigungen. Erstellen Sie dann anhand schriftlicher Kostenvoranschläge einen Zahlungsplan mit Terminen.
Avv. Luca Valente · Englische Originalfassung: 14. Oktober 2026
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Klären Sie, ob der Verkauf der Registersteuer oder der Mehrwertsteuer unterliegt
Lassen Sie den Notar die steuerliche Behandlung des konkreten Kaufs bestätigen, bevor Sie sich auf einen Prozentsatz aus einem Online-Rechner verlassen. Ein Unternehmen als Verkäufer bedeutet nicht automatisch, dass Mehrwertsteuer anfällt. Die folgende Übersicht betrifft gewöhnliche Käufe von Wohnimmobilien. Grundstücke, Gewerbeobjekte und gemischte Transaktionen erfordern eine gesonderte Prüfung.
Proportionale Registersteuer
Regelmäßig 9 % oder bei erfüllten Prima-casa-Voraussetzungen 2 %, jeweils mindestens 1.000 Euro. Hypotheken- und Katastersteuer betragen je 50 Euro.
Mehrwertsteuer auf den Verkaufspreis
Bei Wohnimmobilien regelmäßig 10 %, bei erfüllten Prima-casa-Voraussetzungen 4 % oder für die Kategorien A/1, A/8 und A/9 22 %. Register-, Hypotheken- und Katastersteuer betragen jeweils 200 Euro.
Der Notarrat gibt einen Überblick über die Registersteuersätze und festen Immobiliensteuern. Die Steuersätze sind nur ein Teil der Prüfung. Lassen Sie den Notar die aktuelle Behandlung nach Mehrwertsteuer- oder Registersteuerrecht und die Voraussetzungen ermäßigter Sätze bestätigen, insbesondere wenn Sie im Ausland leben oder noch eine mit Prima-casa-Vergünstigung erworbene Wohnung besitzen.
Steuersatz und steuerliche Bemessungsgrundlage sind unterschiedliche Fragen
Bei einem begünstigten Kauf einer Wohnimmobilie außerhalb der Mehrwertsteuer durch eine privat handelnde natürliche Person kann das Prezzo-valore-Verfahren für die Registersteuer einen aus dem Katasterertrag berechneten Wert statt des vereinbarten Kaufpreises zugrunde legen. Es muss in der Urkunde beantragt werden; der tatsächliche Preis ist dennoch anzugeben. Es handelt sich nicht um eine allgemeine Vergünstigung für jede Immobilie und jeden Käufer. Der Prezzo-valore-Ratgeber des Notarrats erläutert den Anwendungsbereich.
- KaufpreisPrezzo
- Der mit dem Verkäufer vereinbarte Betrag. Klären Sie, was enthalten ist und ob Steuern hinzukommen.
- KatasterertragRendita catastale
- Ein verzeichneter Wert, der für bestimmte Steuerberechnungen verwendet wird. Er ist weder der Marktpreis der Immobilie noch die erzielbare Jahresmiete.
- Steuerliche BemessungsgrundlageBase imponibile
- Der Betrag, auf den der jeweilige Prozentsatz angewandt wird. Lassen Sie sich vom Notar die Berechnung und ihre Annahmen zeigen.
Beispiel: gleicher Preis, unterschiedliche steuerliche Annahmen
Rechenbeispiel, kein Kostenvoranschlag. Angenommen wird der Kauf einer Wohnimmobilie für 250.000 Euro ohne Prima-casa-Vergünstigung.
Unterliegt der Kauf nicht der Mehrwertsteuer und ergibt eine zulässige Prezzo-valore-Berechnung eine Bemessungsgrundlage von 100.000 Euro, beträgt die Registersteuer bei 9 % 9.000 Euro. Mit den beiden Steuern von je 50 Euro ergibt sich eine Zwischensumme von 9.100 Euro.
Fallen stattdessen 10 % Mehrwertsteuer auf einen Nettokaufpreis von 250.000 Euro an, beträgt die Mehrwertsteuer 25.000 Euro. Mit den drei festen Steuern von jeweils 200 Euro ergibt sich eine Zwischensumme von 25.600 Euro.
Keine dieser Zwischensummen enthält Honorare, Finanzierungskosten oder weitere anwendbare Abgaben. Die Bemessungsgrundlage von 100.000 Euro ist eine Annahme für dieses Beispiel, kein fester Anteil des Kaufpreises.
Prüfen Sie die Prima-casa-Voraussetzungen, bevor Sie mit der Vergünstigung rechnen
„Meine erste Immobilie in Italien“ ist keine vollständige Prüfung der Voraussetzungen. Maßgeblich sind begünstigte Immobilienkategorien, Wohnsitz oder ein anderer zulässiger örtlicher Bezug, bestehende Immobilienrechte und frühere Inanspruchnahmen der Vergünstigung. Wird die Voraussetzung durch eine Wohnsitzverlegung erfüllt, beträgt die gewöhnliche Frist für die Verlegung in die betreffende Gemeinde 18 Monate; die erforderliche Erklärung muss in der Urkunde enthalten sein.
Informieren Sie den Notar über Ihren tatsächlichen bisherigen Wohnsitz und Ihre berufliche Tätigkeit, bestehende Eigentumsrechte und frühere begünstigte Erwerbe. Bei Käufern im Ausland muss die konkret einschlägige Regel festgestellt werden. Gehen Sie nicht davon aus, dass Staatsangehörigkeit oder AIRE-Eintragung die Frage allein entscheiden.
Was gilt, wenn ich noch eine mit Prima-casa-Vergünstigung gekaufte Wohnung besitze?
Ein begünstigter Ersatzkauf kann möglich sein, wenn Sie sich verpflichten, die zuvor begünstigt erworbene Wohnung innerhalb von zwei Jahren zu veräußern. Diese Frist wurde durch das Haushaltsgesetz 2025 verlängert. Die Erläuterung der Steuerbehörde in FiscoOggi behandelt diese Änderung.
Lassen Sie den Notar die weiteren Voraussetzungen und Ihre konkreten Daten prüfen. Übertragen Sie diese Zweijahresfrist nicht pauschal auf andere Fälle, etwa den Verkauf einer begünstigt erworbenen Wohnung innerhalb von fünf Jahren mit anschließendem Neuerwerb.
Die Vergünstigung beim Erwerb ist außerdem von den Regeln für eine abitazione principale zu unterscheiden, die andere Steuern und Abzugsmöglichkeiten betreffen. Die Erläuterung der Steuerbehörde zur Hauptwohnung verdeutlicht diesen Unterschied. Prüfen Sie die laufenden Steuern auf den Immobilienbesitz gesondert von einer Ermäßigung der Erwerbsteuer.
Vergleichen Sie schriftliche Angebote nach Leistungsumfang und Gesamtbetrag
Fragen Sie jede beteiligte Fachperson, welche Leistungen enthalten sind, was zusätzlich berechnet wird und ob die Summe gegebenenfalls Mehrwertsteuer, berufsständische Beiträge und Auslagen einschließt. Ein an den Notar gezahlter Betrag kann neben seinem Honorar auch für den Kauf vereinnahmte Steuern umfassen. Trennen Sie beides, damit Sie dieselbe Steuer nicht doppelt einrechnen.
- Notar
- Fordern Sie eine Aufschlüsselung für Kaufurkunde, Steuern, Registerabfragen und weitere Formalitäten an. Bei Finanzierung sind die gesonderten Leistungen und Kosten für die Hypothekenbestellung zu klären.
- Immobilienmakler
- Klären Sie Provisionsgrundlage, gegebenenfalls Mehrwertsteuer und den Zeitpunkt, zu dem der Provisionsanspruch entsteht. Lesen Sie die Vereinbarung, bevor Sie davon ausgehen, dass die Provision erst beim Kaufabschluss fällig wird.
- Rechtliche Prüfung
- Legen Sie fest, welche Unterlagen, Verhandlungen und Folgeschritte das Mandat umfasst. Bei einem Pauschalhonorar sollten die Grenzen der Prüfung und die Beauftragung zusätzlicher Leistungen geregelt sein.
- Technische Untersuchungen
- Planen Sie die vereinbarte Besichtigung, Unterlagenbeschaffung und Berichterstellung ein. Trennen Sie Untersuchungen von späteren Nachbesserungen oder Verfahren zur baurechtlichen Regularisierung.
- Kauf aus dem Ausland
- Berücksichtigen Sie Übersetzungen, gegebenenfalls einen Dolmetscher, Vollmachten und Formalitäten für ausländische Urkunden sowie Überweisungen und Währungsumrechnung.
Der Umfang der rechtlichen und technischen Immobilienprüfung sollte vor dem Angebotsvergleich feststehen. Ein einheitlicher „All-inclusive-Prozentsatz“ ist wenig aussagekräftig, wenn ein Angebot Untersuchungen ausschließt, die ein anderes enthält.
Ordnen Sie jeder Zahlung einen Termin und einen Empfänger zu
Eine Anzahlung wird beim Kaufabschluss gewöhnlich auf den Kaufpreis angerechnet; sie ist kein zusätzlicher Kaufpreis. Ihre rechtliche Einordnung bleibt dennoch wichtig: Unterscheiden Sie Caparra und Kaufpreisanzahlungen und gleichen Sie bereits geleistete Zahlungen mit der verlangten Restzahlung ab.
- Vor dem KaufabschlussVerbindlich vereinbarte Zahlungen
Erfassen Sie Caparra, vereinbarte Vorauszahlungen, bereits fällige Honorare und Kosten der Registrierung oder Eintragung des Vorvertrags. Fragen Sie, welche Steuerbeträge später gegebenenfalls angerechnet werden können.
- Beim KaufabschlussTatsächlich verfügbare Mittel
Gleichen Sie Restkaufpreis, Steuern, verbleibende Honorare und Darlehensmittel ab. Klären Sie, wann die Bank auszahlt und welche Zahlungsvereinbarungen für den notariellen Kaufabschluss gelten.
- Nach der BeurkundungBudget für den Immobilienbesitz
Planen Sie gegebenenfalls örtliche Steuern, Abfallgebühren, Beiträge der Eigentümergemeinschaft, Versicherungen, Versorgungskosten und vereinbarte Arbeiten ein. Holen Sie konkrete Zahlen für die Immobilie ein.
Prüfen Sie beschlossene Arbeiten und offene Beiträge der Eigentümergemeinschaft, bevor Sie das Budget als abschließend betrachten. Halten Sie für offene Punkte eine gesonderte Reserve vor. Dokumentieren Sie deren Anlass und Schätzung, statt einen pauschalen Prozentsatz zu raten.
Bei einem finanzierten Kauf sollte die Bank Zinsen, Gebühren, Bewertungskosten, Steuern und Versicherungsanforderungen getrennt ausweisen. Wenn Ihre Mittel in einer anderen Währung vorliegen, sind auch Wechselkursschwankungen und Überweisungsgebühren relevant. Gehen Sie nicht davon aus, dass der beworbene Darlehensbetrag am benötigten Tag vollständig verfügbar ist.
Lassen Sie die Annahmen hinter Ihrem Budget prüfen
Wenn Sie rechtliche Beratung zum Kaufbudget benötigen, erläutern Sie, welche Verpflichtungen oder Kosten unklar sind. Eine Vertragsprüfung kann Zahlungspflichten, Bedingungen und die Kostentragung für zusätzliche Arbeiten untersuchen. Der Notar oder Steuerberater bestätigt die maßgebliche steuerliche Behandlung.
Nutzen Sie das Kontaktformular und nennen Sie Lage der Immobilie, die Art des Verkäufers, soweit bekannt, bereits geleistete Unterschriften oder Zahlungen und die nächste Frist. Beschreiben Sie die vorliegenden Kostenvoranschläge und warten Sie auf Hinweise, bevor Sie vertrauliche Unterlagen übermitteln. Für jede kostenpflichtige Prüfung erhalten Sie vor Arbeitsbeginn ein Angebot.
Anfrage zur Prüfung eines Immobilienkaufs stellen ↗Allgemeine Informationen, Stand der geprüften englischen Originalfassung: 14. Oktober 2026. Die Zahlen veranschaulichen häufige Besteuerungsarten beim Wohnimmobilienkauf und sind weder eine individuelle Steuerberechnung noch ein Honorarangebot. Eine Anfrage begründet kein Mandat und bedeutet nicht, dass die Verantwortung für eine Frist übernommen wurde.